Startseite

Vortrag über Alkohol im Strassenverkehr am 27.11.2013

IG Mühlenradweg Erftal  informierte Rad- und Wandergruppe über Alkohol im Straßenverkehr

Die Rad- und Wandergruppe um Hermann Wawatschek, Kurt Saffri und Edgar Farrenkopf kehrte nach ihrer Wanderung am 27.11.2013  beim Döner-Alex im Erfapark ein.
Dort gab Manfred Böhrer von der IG Mühlenradweg Erftal den ca. 30 Teilnehmern  wichtige Hinweise zum Thema Alkohol im Straßenverkehr.
Im Verlauf des Vortrages tranken die Teilnehmer  verschiedene alkoholische Getränke, um am Ende der Veranstaltung ihren persönlichen Promillewert  festzustellen.
Insbesondere ging Böhrer  auch auf das Fahren unter Alkohol mit dem Fahrrad ein.  Er wies darauf hin, dass die „Relative Fahruntüchtigkeit“ bereits ab 0,3 Promille eintreten könne, wenn beim Fahrradfahrer Ausfallserscheinungen, wie z. B. eine unsichere Fahrweise durch Schlangenlinien fahren oder verwaschene Sprechweise des Fahrers hinzukommen oder der Fahrradfahrer alkoholbedingt stürzt, bzw. einen Verkehrsunfall verursacht .
Während mit zunehmendem Promillegehalt das Sehvermögen und die Reaktionsfähigkeit in Mitleidenschaft  gezogen werden, erhöht sich das Unfallrisiko um ein Vielfaches.
Die Absolute Fahruntüchtigkeit beginne beim Fahrradfahrer zur Zeit noch bei 1,6 Promille Alkohol im Blut, jedoch sei man dabei, diesen Wert  auf 1,1 Promille, wie beim Kraftfahrzeugführer zu senken. Ab diesem Wert gelte ein Kraftfahrzeugführer als absolut fahruntüchtig, auch wenn er keine Ausfallserscheinungen zeige.  Böhrer  wies besonders darauf hin, dass laut Untersuchungen nachweislich der Gleichgewichtssinn bereits ab 0,5 Promille erheblich beeinträchtigt sei und den brauche man ja beim Fahrradfahren.
In diesem Zusammenhang  zeigte er auch auf, dass ab 1,6 Promille eine „Medizinisch Psychologische Untersuchung“ ( MPU) durch die Fahrerlaubnisbehörde angeordnet  werde. Dies könne dann bei negativem Ausgang zum Verlust des Führerscheines führen.
Auch beim Autofahrer beginne die relative Fahruntüchtigkeit  unter den oben genannten Gegebenheiten. Auch wenn keine Ausfallserscheinungen vorlägen, begehe der Autofahrer  auf jeden Fall ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit, die  bei einem Erstverstoß mit 500,-€ Bußgeld, einem Fahrverbot von 1 Monat und vier Punkten geahndet werde.
Ab 1,1 Promille Alkohol im Blut mache sich der Autofahrer auf jeden Fall, auch ohne weitere Beweisanzeichen,  einer Verkehrsstraftat schuldig, was letztlich zum Entzug der Fahrerlaubnis führe.
Abschließend  wies Böhrer nochmals anhand von ein paar Unfallbeispielen auf die Bedeutung des „Gesehen werdens“, besonders in der dunklen Jahreszeit,  hin, sowie auf das Tragen eines Fahrradhelmes.
Anhand eines Alco-Testgerätes  konnten die Teilnehmer  dann noch ihren persönlichen Promillestand zum Abschluss der Veranstaltung testen.